Umfassende und nachhaltige Landesstrategie in Vorbereitung

Grundbildung als fester Bestandteil der Bildungspolitik

Im Sinne einer nachhaltig wirksamen Grundbildungsoffensive hat das Kabinett das Kultusministerium damit beauftragt, federführend und mit Unterstützung der Fachstelle eine mittelfristige Landesstrategie zu entwickeln. Ziel ist, durch wirksame Maßnahmen das Grundbildungsniveau sichtbar zu heben und erwachsene Bürgerinnen und Bürger des Landes mit Lese- und Schreibschwierigkeiten nachhaltig zu unterstützen. „Die Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt setzt funktionale Analphabeten noch stärker unter Druck. Deshalb müssen wir die Betroffenen dazu motivieren, ihre Ängste zu überwinden und sich weiterzubilden. Dann können sie neue Aufstiegschancen nutzen“, erklärt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 27.11.2018.

Das baden-württembergische Kabinett hatte zuvor im Nachtragshaushalt zur Förderung der Grundbildung für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt 1,2 Millionen Euro etatiert. „Wir möchten den Betroffenen Mut machen, damit sie ihre Schwächen im Lesen und Schreiben angehen. Dafür schaffen wir die nötige Unterstützung. Wir stellen niederschwellige Angebote zur Grundbildung bereit, um ihnen Aufstiegs- und Erfolgschancen zu ermöglichen“, stellt die Kultusministerin dazu heraus.

Das Land wird in einem ersten Schritt die Einrichtung von weiteren Grundbildungszentren sowie einzelne Kurse und Lernangebote im Grundbildungsbereich unmittelbar fördern.

Ausbau von Grundbildungszentren

Seit 2018 gibt es Grundbildungszentren im Land: an der VHS Landkreis Konstanz e.V. und bei der BBQ Berufliche Bildung gGmbH in Heidelberg. „Bei den Zentren in Konstanz und Heidelberg zeigen sich vielversprechende Ansätze. Wir führen das Modell fort und fördern die Einrichtung weiterer Zentren, um die Angebote weiter in die Fläche zu bringen“, sagt die Kultusministerin. In einem aufwachsenden Prozess sollen daher in den Jahren 2019 und 2020 jeweils bis zu vier weitere Grundbildungszentren im Land entstehen, so dass ab 2020 bis zu acht neue eingerichtet sein können.

Grundbildungszentren ermöglichen Lernwilligen und Interessierten einen niederschwelligen Zugang zu Kursangeboten, beispielsweise über Lerncafés, oder Schreibbüros. Sie vernetzen lokale Angebote, bieten Lernwilligen und ihrem mitwissenden Umfeld Beratung, ermitteln den Bedarf an Lernangeboten und können solche auch selbst anbieten. Sie führen Sensibilisierungsmaßnahmen durch und vieles mehr. Als Kompetenzzentren für den gesamten Grundbildungsbereich entwickeln sie eine Strahlkraft in die Raumschaft hinein.

Für die Einrichtung neuer Grundbildungszentren sind im Nachtragshaushalt für das kommende Jahr 200.000 Euro vorgesehen. Im Jahr 2020 sollen dann Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist pro Grundbildungszentrum ein Förderbetrag von 50.000 Euro pro Betriebsjahr vorgesehen.

Direkte Förderung von Lernangeboten

Die Mittel im Nachtragshaushalt dienen darüber hinaus dazu, Lernangebote aus dem abgelaufenen Projekt „Alphabetisierung und Grundbildung als Weg zu Erfolg und Teilhabe in Beruf und Gesellschaft“ des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg fortzusetzen und die hierbei erfolgreichen Verfahren wirksam zu verstetigen. Mit diesem Projekt konnten von 2015 bis 2018 rund 700 Erwachsene an zwölf Standorten weiterqualifiziert werden. Der Fokus lag hierbei auf arbeitsplatzorientierten Lernangeboten.

„Wir sind mit diesem Ergebnis zufrieden und setzen das Programm fort. Dabei werden wir einen Schwerpunkt auf Kurse am Arbeitsplatz setzen. Direkt im Betrieb lassen sich die Betroffenen leichter erreichen und besser motivieren“, resümiert die Ministerin.

Für die unmittelbare Förderung von Kursen und Lernangeboten sind für das Jahr 2019 300.000 Euro vorgesehen, für 2020 sind weitere 300.000 Euro eingeplant.

Ausschreibung

Die Vergabe der beiden oben skizzierten Förderungen erfolgt im Wege einer Landesausschreibung. Beide Fördermöglichkeiten sind in einem Ausschreibungstext und einer Förderrichtlinie zusammengefasst. Achtung: Die Frist für das Einreichen von Anträgen ist in beiden Fällen der 8. Februar 2019 (Ausschlussfrist).

Für den Ausschreibungstext (pdf) klicken Sie hier. Die dazugehörige Förderrichtlinie (pdf) finden Sie hier.

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